Was ist Kurzzeitpflege?

Im Rahmen der Kurzzeitpflege kommen viele Bewohner zum ersten Mal in Kontakt mit einer Pflegeeinrichtung. Die Aufnahme ist in der Regel sehr kurzfristig möglich und umfasst die gleiche Versorgung, wie sie Bewohner in der vollstationären Pflege erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass bei der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die Kurzzeitpflege ist zeitlich befristet: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag für maximal acht Wochen pro Jahr. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.

Kurzzeitpflege im Überblick:

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Maximal 56 Tage pro Jahr
  • Kombination mit Verhinderungspflege möglich
  • Nur in geeigneten Pflegeeinrichtungen

Pflegeangebot

Pflegebedarf ist meist nicht planbar. Und manchmal kann es ganz schnell gehen. Vielleicht sind Sie oder ein Angehöriger nach einem Unfall auf
Unterstützung angewiesen. Oder der Gesundheitszustand verschlechtert sich überraschend. Ein Platz in der vollstationären Pflege ist selten von heute auf morgen gefunden. Hier kann die Kurzzeitpflege eine gute Lösung sein.

Ein Stück Zuhause

Wir möchten unseren Bewohnern den Übergang vom eigenen Zuhause in unser Pflegeheim so angenehm wie möglich gestalten. Die persönliche Ausstattung der Zimmer kann dabei eine große Rolle spielen. Vertraute, lieb gewonnene Gegenstände helfen, sich schneller in der neuen Umgebung einzuleben. Nehmen Sie gern ein kleines Stück aus dem alten mit in das neue Zuhause.

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